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Kindergeld beibehalten durch Steuer-Id-Nummer

Wer ab 2016 (weiterhin) Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Id-Nummer und die Id-Nr des Kindes angeben.

 

Im Kampf gegen Kindergeldmissbrauch gilt ab 2016 eine neue Vorschrift. Eltern müssen der Familienkasse ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
hier geht's zum Antrag.

 

Die Familienkasse stellt die Kindergeldzahlung im Laufe des Jahres 2016 ein, wenn ihr nicht beide Nummern vorliegen. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig. Weil die Id-Nummern nicht telefonisch herausgegeben, sondern per Post zugestellt werden, kann die Bearbeitungsdauer mehrere Wochen betragen. Bitte achten Sie darauf, das Ihre Meldeadresse korrekt ist, denn nur dorthin geht der Brief!

Ausführliche Fragen und Anworten finden Sie unter BZSt_v._27.10.2015
 

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